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Leistungen
Nachlassverwaltung, Nachlasspflegschaft, Erbenermittlung -  kompetente Hilfe aus einer Hand

Die Zahl der Nachlasspflegschaften ist aufgrund der demographischen Entwicklung und vielschichtiger Veränderungen in den Familien in den letzten Jahren stark gestiegen. 

Der Regelungsbedarf im Todesfall nimmt parallel hierzu immer weiter zu. Grund hierfür ist insbesondere, dass durch die finanzoptimierte Anlage in Fonds und Immobilien Vermögenswerte immer häufiger langfristig gebunden werden und deshalb vor und nach dem Tod einer besonderen Verwaltung bedürfen. Hinzukommt, dass die Geburtenzahlen seit 1965 ( sog. Pillenknick) viele Jahre lang rückläufig gewesen sind und gerade jetzt viele Paaren aus den Nachkriegsjahren kinderlos und nicht selten auch geschwisterlos versterben, weshalb in vielen Fällen die entferntere, häufig auch weit verstreute Verwandtschaft erbt. Sind die Erben unbekannt, weil die Erbfolge mangels Informationen über die nächsten lebenden Verwandten unklar ist, oder, weil sich diese im (Rechts)streit befinden - was auch immer häufiger der Fall ist- kann ein sicherungsbedürftiger Nachlass bestehen und das Gericht gem. § 1960 Abs. 1 BGB einen Nachlasspfleger bestimmen (vgl. OLG Hamm v. 30.07.2014 -10 W 112/14, BeckRS 2015, 08425; OLG München v. 16.08.2018- 31 WX 145/18, BeckRS 2018, 18474). Dieser hat dann -je nach Anordnung des Gerichts- die Erbenermittlung als auch die Nachlasssicherung/-verwaltung zur Aufgabe. Bis die Erben ermittelt sind, verwaltet dieser dann den Nachlass und führt die Geschäfte für die Erben.

Dabei kann die Nachlassverwaltung in einigen Erbfällen besonders aufwendig und schwierig sein, etwa wenn es sich um ein Mietobjekt oder sogar um einen Firmenanteil handelt, der vererbt wird. Hier ist ein guter Rechtsanwalt gefragt, der sachkundig und mit wirtschaftlichen Geschick die Vermögensangelegenheiten in seine Hand nimmt.

Aber auch die Erbenermittlung hat ihre Tücken. Da schon bei Verstorbenen, die in den frühen Nachkriegsjahren geboren sind, häufig Vorfahren zu ermitteln sind, die ca. 1900 oder früher geboren sind, kann die Fähigkeit zum Lesen alter Handschriften (z.B. Sütterlin, deutscher Kurrent) grundlegend für eine erfolgreiche Recherche und das Auffinden des oder der Erben sein. So können unterschiedliche Dokumentationen und behördliche Vermerke aus dieser Zeit ( wie z.B. Beischreibungen auf standesamtlichen Urkunden, Meldeunterlagen oder Kirchenbücher) Aufschluss über die Identität und den Verbleib einzelner Personen geben. Diese sind jedoch fast durchgängig handschriftlich in altdeutscher Schrift verfasst. Sollten Recherchen vor Ort keinen Erfolg haben, weil die Familie umgezogen ist und die örtlichen Meldeuunterlagen aus dieser Zeit entweder nicht überliefert oder unergiebig sind, können Spezialarchive oder Sammlungen weiterhelfen. 

Mit meiner mehrjährigen Praxiserfahrung als Erbenermittlerin in einem der größten europäischen Unternehmen für Erbenermittlung und als zugelassene Rechtsanwältin verfüge ich in beiden Bereichen über besondere Kenntnisse und Fähigkeiten und gehe bei allen Aufgabenkonstellationen mit vollem Einsatz und mit besondere Sachkunde ans Werk.

Aufgrund meiner langjährigen Erfahrung als Erbenermittlerin für den gesamten Norddeutschen Raum (nördlichen Niedersachsen, Hamburg, Bremen, nördliches Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig Holstein) kenne ich mich selbstverständlich in der Archivlandschaft auch überregional gut aus und verfüge über besonderes Quellenwissen, um mögliche Erben schnell ausfindig machen zu können. Als "Sonderermittlerin"  der Firma  für öffentliche Aufforderungen bei Gericht war ich auch wegen dieser Spezialkenntnisse imstande, die Erbenermittlung immer äußerst effektiv und ergebnissicher zu gestalten und konnte so auch eine Reihe von Fällen zum Abschluss bringen, in denen andere Ermittlungsansätze bereits gescheitert waren. Dabei ist ein zufriedenstellendes Ergebnis für alle Beteiligte immer Ziel und Ausgangspunkt meines Handels.

In meiner Zeit als Unternehmensanwältin und internationale Erbenermittlerin habe ich zahlreiche Kontakte knüpfen können. Insbesondere verfüge ich über gute Kontakte nach Polen, was bei der Erbenermittlung in vielen Fällen ebenfalls wichtig ist. So hat nach allgemeinen Schätzungen jede dritte Familie ihre Wurzeln im jetzigen Polen bzw. den ehemaligen deutschen Ostgebieten. Auch wenn es nicht immer allen Beteiligten bewusst ist, spielen Krieg, Flucht und Vertreibung aus den alten deutschen Gebieten in vielen Familiengeschichten eine Rolle. Nicht selten führt die Spur dann unerwartet nach Polen. Sollten Urkunden trotz aller Bemühungen nicht beschaffbar sein, weil diese etwa kriegsvernichtet sind, helfen nur Ersatznachweise weiter, die nur mit Spezialkenntnissen über mögliche Quellen und Archive beschaffbar sind. 

Sollten Sie Fragen haben oder Unterstützung benötigen, rufen Sie mich gerne an.

Julia Kolbe RECHTSANWÄLTIN
●○●●● Zum Glind 36 ● 27356 Rotenburg





Julia Kolbe-
Rechtsanwältin & Genealogin


Bei Fragen zum Thema
Erbenermittlung/
Nachlasspflegschaft/
Nachlassverwaltung 
rufen Sie mich an!

Ich bin gerne für Sie da!

-Tel: 04268/8884697-
-mobil: 0179/9208120-



 
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